Maria Catharina Nordhoff, 1814

Name
Maria Catharina /Nordhoff/
Vornamen
Maria Catharina
Nachname
Nordhoff
Geburt eines Sohns
INDI:EVEN:_SDATE: 1790
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Text:

Kirchenbuch Bönen 1790; ARCHION-Bild 151 in „Taufen 1765 – 1800“
Abschrift:
„Dem Died: Neuhaus in den Papenkämpen ist von seiner Frau Maria Catharina Nordhoff von (=aus, KJK) Drechen am 18ten Januar ein Söhnlein gebohren, welches am 23ten ejusd. (eiusdem, desselben, KJK) getaufet u. genandt worden Johann Diderich. Taufzeugen waren: der alte Neuhaus zu Westerboenen namens Joh: Henrich u. der alte Schroer namens Joh: Diderich beide Bauern u. Mannes Standes“.

Notiz: Kirchenbuch Bönen 1790; ARCHION-Bild 151 in „Taufen 1765 – 1800“

Kirchenbuch Bönen 1790; ARCHION-Bild 151 in „Taufen 1765 – 1800“
Abschrift:
„Dem Died: Neuhaus in den Papenkämpen ist von seiner Frau Maria Catharina Nordhoff von (=aus, KJK) Drechen am 18ten Januar ein Söhnlein gebohren, welches am 23ten ejusd. (eiusdem, desselben, KJK) getaufet u. genandt worden Johann Diderich. Taufzeugen waren: der alte Neuhaus zu Westerboenen namens Joh: Henrich u. der alte Schroer namens Joh: Diderich beide Bauern u. Mannes Standes“.

Kindstaufe eines Sohns
INDI:EVEN:_SDATE: 1790
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Text:

Kirchenbuch Bönen 1790; ARCHION-Bild 151 in „Taufen 1765 – 1800“
Abschrift:
„Dem Died: Neuhaus in den Papenkämpen ist von seiner Frau Maria Catharina Nordhoff von (=aus, KJK) Drechen am 18ten Januar ein Söhnlein gebohren, welches am 23ten ejusd. (eiusdem, desselben, KJK) getaufet u. genandt worden Johann Diderich. Taufzeugen waren: der alte Neuhaus zu Westerboenen namens Joh: Henrich u. der alte Schroer namens Joh: Diderich beide Bauern u. Mannes Standes“.

Notiz: Kirchenbuch Bönen 1790; ARCHION-Bild 151 in „Taufen 1765 – 1800“

Kirchenbuch Bönen 1790; ARCHION-Bild 151 in „Taufen 1765 – 1800“
Abschrift:
„Dem Died: Neuhaus in den Papenkämpen ist von seiner Frau Maria Catharina Nordhoff von (=aus, KJK) Drechen am 18ten Januar ein Söhnlein gebohren, welches am 23ten ejusd. (eiusdem, desselben, KJK) getaufet u. genandt worden Johann Diderich. Taufzeugen waren: der alte Neuhaus zu Westerboenen namens Joh: Henrich u. der alte Schroer namens Joh: Diderich beide Bauern u. Mannes Standes“.

Heirat eines Sohns
FAM:EVEN:_SDATE: 1814
Adresse: Zivilrerechtliche Trauung Pelkum
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Text:

Zivilregister Pelkum 1814; ARCHION-Bild 10 und 11 in „Trauungen 1814“
Abschrift:
„Heirath von Johann Diedrich Neuhaus und Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Klothmann. Nro 9, Im Jahr eintausendachthundert vierzehn am siebzehnten Maii erschien vor mir Herman Nicolaus Biermann Bürgermeister des Bezirks Pelkum 1) der in Boenen wohnende Ackersmann Johann Diederich Neuhaus, zufolge des von dem Tribunal zu Hamm ausgefertigten Geburtsscheins in Boenen am achtzehnten Januar eintausend siebenhundert neunzig geboren in der Ehe des Kötters Diederich Neuhaus und der Maria Catharina Nordhoff , welche beide sich hierselbst einfanden und ihre Einwilligung gaben; 2) die Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann zu Boenen wohnend und zufolge der vom Tribunal zu Dortmund ausgefertigten Bescheinigung in Heeren am vierzehnten Junii eintausendsiebenhundert vier und neunzig geboren in der Ehe des Colonus Johann Henrich Christoph Wiemann und der Charlotte Catharina Clothmann, welche ebenfalls beide sich hieselbst einfanden und ihre Einwilligung gaben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am vier und zwanzigsten Aprill, und ersten Maii dieses Jahres jedes Mal vormittags um elf Uhr vorschriftsmäßig von mir geschehen und keine Einsprüche hiergegen erfolgt.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde sechste Capitel des Civil-Gesetzbuches vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja. Ich habe darauf im Namen des Gesetzes den Johann Diederich Neuhaus und die Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. Es waren dabey folgende Zeugen zugegen: 1) der Ackermann Henrich Schulze Marmeling, zwey und vierzig Jahr alt, wohnhaft in Boenen, 2) der Zimmermann Diederich Wortmann, dreißig Jahr alt wohnhaft in Boenen, 3) der Colonus Conrad Stehmann, vierzig Jahr alt wohnhaft in Boenen und 4) der Schuster Johann Henr. Beckhaus, zwey und fünfzig Jahr alt wohnhaft in Boenen.
Unterschriften
Nach geschehener Vorlesung haben ungeübter Schreibenskunde seitens der Übrigen nur die Comparenten (Zeugen, KJK) Sch. Marmeling, Joh. H. Beckhaus und Stehmann diese Urkunde vorstehend unterschrieben.
Herman Nicolaus Biermann
Bürgermeister zu Pelkum“.

Notiz: Zivilregister Pelkum 1814; ARCHION-Bild 10 und 11 in „Trauungen 1814“

Zivilregister Pelkum 1814; ARCHION-Bild 10 und 11 in „Trauungen 1814“
Abschrift:
„Heirath von Johann Diedrich Neuhaus und Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Klothmann. Nro 9, Im Jahr eintausendachthundert vierzehn am siebzehnten Maii erschien vor mir Herman Nicolaus Biermann Bürgermeister des Bezirks Pelkum 1) der in Boenen wohnende Ackersmann Johann Diederich Neuhaus, zufolge des von dem Tribunal zu Hamm ausgefertigten Geburtsscheins in Boenen am achtzehnten Januar eintausend siebenhundert neunzig geboren in der Ehe des Kötters Diederich Neuhaus und der Maria Catharina Nordhoff , welche beide sich hierselbst einfanden und ihre Einwilligung gaben; 2) die Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann zu Boenen wohnend und zufolge der vom Tribunal zu Dortmund ausgefertigten Bescheinigung in Heeren am vierzehnten Junii eintausendsiebenhundert vier und neunzig geboren in der Ehe des Colonus Johann Henrich Christoph Wiemann und der Charlotte Catharina Clothmann, welche ebenfalls beide sich hieselbst einfanden und ihre Einwilligung gaben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am vier und zwanzigsten Aprill, und ersten Maii dieses Jahres jedes Mal vormittags um elf Uhr vorschriftsmäßig von mir geschehen und keine Einsprüche hiergegen erfolgt.
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde sechste Capitel des Civil-Gesetzbuches vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja. Ich habe darauf im Namen des Gesetzes den Johann Diederich Neuhaus und die Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. Es waren dabey folgende Zeugen zugegen: 1) der Ackermann Henrich Schulze Marmeling, zwey und vierzig Jahr alt, wohnhaft in Boenen, 2) der Zimmermann Diederich Wortmann, dreißig Jahr alt wohnhaft in Boenen, 3) der Colonus Conrad Stehmann, vierzig Jahr alt wohnhaft in Boenen und 4) der Schuster Johann Henr. Beckhaus, zwey und fünfzig Jahr alt wohnhaft in Boenen.
Unterschriften
Nach geschehener Vorlesung haben ungeübter Schreibenskunde seitens der Übrigen nur die Comparenten (Zeugen, KJK) Sch. Marmeling, Joh. H. Beckhaus und Stehmann diese Urkunde vorstehend unterschrieben.
Herman Nicolaus Biermann
Bürgermeister zu Pelkum“.

Heirat eines Sohns
Adresse: kirchliche Trauung in Heeren
Details zur Zitierung: 1433
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Feldwert: 1433
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Text:

Kirchenbuch Heeren 1814; ARCHION-Bld 49 in „Trauungen 1716-1819“
Abschrift:
1814 d. 9 Maii, Joh. Dieter. Neuhaus Junggeselle aus Boenen mit Anna Christina Hermina Christina (Wiemann gt. Clothmann, KJK) aus Werve“.

Notiz: Kirchenbuch Heeren 1814; ARCHION-Bld 49 in „Trauungen 1716-1819“

Kirchenbuch Heeren 1814; ARCHION-Bld 49 in „Trauungen 1716-1819“
Abschrift:
1814 d. 9 Maii, Joh. Dieter. Neuhaus Junggeselle aus Boenen mit Anna Christina Hermina Christina (Wiemann gt. Clothmann, KJK) aus Werve“.

Tod eines Ehemanns
1814 (0 nach dem Tod)
Tod
Notiz

s. Trauurkunde des Sohnes