Henrich Gottfried (II.) Fischer + Janna Maria Catharina Clothmann

1 Kind
1816
Geburt: 1816 33 26 Heil b. Bergkamen (Kirchspiel Herringen)
Tod:
1782
Geburt: 1. Februar 1782 Heil b. Bergkamen
Tod:
1789
Geburt: 4. September 1789 33 36 Werve, heute Kamen-Heeren
Tod:

Tatsachen und Ereignisse

Heirat
FAM:MARR:_SDATE: 1814
Adresse: falsche zivilrechtliche Beurkundung einer Trauung
Notiz: <b>FALSCHBEURKUNDUNG

<b>FALSCHBEURKUNDUNG
</b>Am 20. Juni 1813 heiratete ausweislich des Heerener Kirchenbuches Janna <u>Maria Catharina</u> Clothmann den Henrich Gottfried (II.) Fischer aus Heil.
Unter dem Datum des 10. Juni 1813 fertigte der Bürgermeister von Pelkum eine zivilrechtliche Trauurkunde aus, nach welcher Johann Henrich Fischer aus Heil nicht etwa Maria Catharina, sondern <u>Janna Christina Hen(n)rina</u> Clothmann, die jüngere Schwester der Maria Catharina, ehelichte. <u>Diese Urkunde ist in erheblichem Maße fehler- und ihr Zustandekommen rätselhaft</u>. Der Urkundentext lautet:

Zivilregister Pelkum <u>1813</u>; ARCHION-Bild 23 und 24 in „Trauungen 1813“
Abschrift:
„Heirath von Johann Henrich Fischer und Janna Christina Hennrina Clothmann. Nro 22. Im Jahr eintausend achthundert und dreyzehn am zehnten Junii erschien vor mir Hermann Nicolaus Biermann Maire der Municipalität Pelkum 1) der zu Heil wohnende Ackersmann Johann Henrich Fischer, zufolge des von dem Secretair des Tribunals erster Instanz zu Hamm unterm fünften Maii dieses Jahres ausgefertigten Geburtsscheins in Heil am ersten Februar eintausend siebenhundert zwei und achtzig geboren in der Ehe des Colonus Gottfried Fischer und der Christina Lippmann welches erster der Vatter unterm vierzehnten October eintausend achthundert und sieben mit Tode abgegangen ist, letztere aber sich hieselbst einfand und ihre Einwilligung gab.
2) die Janna Christina Henrina Clothmann zu Werve wohnend und zufolge der vom dem…des Tribunals zu Dortmund unterm sechs und zwanzigsten Maii dieses Jahres ausgefertigten Bescheinigung in Werve am vierzehnten Junii des Jahres eintausendsiebenhundert vier und neunzig geboren in der Ehe des Colonus Johann Henrich Christian (Christoph, KJK) genannt Clothmann und der Charlotta Christina (richtig ist Catharina, KJK) Clothmann, welche beide sich hieselbst einfanden und zu der in Antrag gebrachten ehelichen Verbindung ihre Einwilligung gaben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am dreißigsten Maii und sechsten Junii dieses Jahres jedesmal vormittags um eilf Uhr vorschriftsmäßig von mir geschehen und …der Maigrie (Mairie, Bürgermeisterei) zu Camen laut beigenbrachtem Certificat ebenfalls an vorbesagten beiden Sonntagen öffentlich geschehen. 
Einsprüche sind hiergegen nicht erfolgt. 
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde sechste Capitel des Gesetzbuches Napoleon vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja. Ich habe darauf im Namen des Gesetzes den Johann Henrich Fischer und die Janna Christina Henrina Clothmann für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. Es waren dabey folgende Zeugen zugegen: 1) der Colonus Bernhard Henrich Hackmann ein und dreißig Jahr alt, 2) der Colonus Conrad Lippmann dreißig Jahr alt, beide in Heil wohnhaft, 3) der Colonus Henrich Schulze Marmeling vierzig Jahr alt wohnhaft in Boenen und 4) der Ackersmann Henrich Clothmann dreißig Jahr alt, Bruder der Braut und in Werve wohnhaft.
Unterschriften, <i>(u.a. von Johann „Henderich“/Henrich (Christoph/Christian) und von Johann Henrich Friedrich Clothmann, meinen Vorfahren 6. bzw. 5. Generation, KJK)
</i>Nach geschehener Vorlesung haben sämtliche Comparenten (Zeugen, KJK) außer der Braut und deren Mutter welche sich des Schreibens unkundig erklärten diese Urkunde vorstehend unterschrieben.
Hermann Nicolaus Biermann
Maire zu Pelkum“.

In der Urkunde wird ausdrücklich erklärt, am 10.06.1813 habe der aus Heil stammende Johann Henrich Fischer (* 01.02.1782) die Janna Christina Henrina Clothmann (*14.06.1794) geehelicht. Beide hätten entsprechende Geburtsurkunden der Gerichte von Hamm bzw. Dortmund vorgelegt. Die genannten Geburtsdaten der Janna Christina Henrina, die nach Taufregister zusätzlich den Vornamen Hermina trug, und des Henrich Fischer, der nach Taufregister zwar nicht Johann, wohl aber Gottfried genannt wurde, sind korrekt. Auch der Vorname der Brautmutter Christina ist nicht korrekt, er lautet Catharina.

Der Wortlaut dieser Urkunde steht also nicht nur im Widerspruch zum Trauregister in Heeren für 1813, sondern auch zu dem des folgenden Jahres 1814 und -Krönung des Ganzen- auch zu der Urkunde, die derselbe Bürgermeister namens Hermann Nicolas Biermann, ein Jahr später, am 17.05.1814, ausstellte. Danach heiratete am selben Tage <u>Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann </u>den Bönener Ackersmann Johann Diederich Neuhaus(* 18.01.1790) . Das tat sie allerdings tatsächlich. Wieder wird das Geburtsdatum der Braut genannt: 14.06.1794. Es ist korrekt. Die Trauung in der Heerener Kirche hatte bereits am 09.05.1814 stattgefunden. Die zivilrechtliche Eheschließung fand mithin erst acht Tage später statt.

Der Text der Urkunde lautet:
Zivilregister Pelkum <u>1814</u>; ARCHION-Bild 10 und 11 in „Trauungen 1814“
Abschrift:
„Heirath von Johann Diedrich Neuhaus und Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Klothmann. Nro 9; Im Jahr eintausendachthundert vierzehn am siebzehnten Maii erschien vor mir Herman Nicolaus Biermann Bürgermeister des Bezirks Pelkum 1) der in Boenen wohnende Ackersmann Johann Diederich Neuhaus, zufolge des von dem Tribunal zu Hamm ausgefertigten Geburtsscheinsin Boenen am achtzehnten Januar eintausend siebenhundert neunzig geboren in der Ehe des Kötters Diederich Neuhaus und der Maria Catharina Nordhoff , welche beide sich hierselbst einfanden und ihre Einwilligung gaben; 2) die Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann zu Boenen wohnend und zufolge der vom Tribunal zu Dortmund ausgefertigten Bescheinigung in Heeren am vierzehnten Junii eintausendsiebenhundert vier und neunzig geboren in der Ehe des Colonus Johann Henrich Christoph Wiemann und der Charlotte Catharina Clothmann, welche ebenfalls beide sich hieselbst einfanden und ihre Einwilligung gaben.
Beide Hauptcomparenten trugen darauf an, das unter ihnen geschlossene Eheverlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgebot ist zweimal vor hiesigem Gemeindehause, nämlich am vier und zwanzigsten Aprill, und ersten Maii dieses Jahres jedes Mal vormittags um elf Uhr vorschriftsmäßig von mir geschehen und keine Einsprüche hiergegen erfolgt. 
Nachdem ich mich vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung kein gesetzliches Hinderniß entgegen stehe, wurde beyden Verlobten das von der Ehe handelnde sechste Capitel des Civil-Gesetzbuches vorgelesen, und ihnen die Frage vorgelegt: ob es ihr Entschluß sey, sich gegenseitig ehelich zu verbinden? Beyde Verlobte beantworteten diese Frage mit Ja. Ich habe darauf im Namen des Gesetzes den Johann Diederich Neuhaus und die Janna Christina Hermina Henrina Wiemann gt. Clothmann für Eheleute erklärt, und über diese Handlung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. Es waren dabey folgende Zeugen zugegen: 1) der Ackermann Henrich Schulze Marmeling, zwey und vierzig Jahr alt, wohnhaft in Boenen, 2) der Zimmermann Diederich Wortmann, dreißig Jahr alt wohnhaft in Boenen, 3) der Colonus Conrad Stehmann, vierzig Jahr altwohnhaft in Boenen und 4) der Schuster Johann Henr. Beckhaus, zwey und fünfzig Jahr alt wohnhaft in Boenen.
Unterschriften
Nach geschehener Vorlesung haben ungeübter Schreibenskunde seitens der Übrigen nur die Comparenten (Zeugen, KJK) Sch. Marmeling, Joh. H. Beckhaus und Stehmann diese Urkunde vorstehend unterschrieben.
Herman Nicolaus Biermann
Bürgermeister zu Pelkum“.

Wie es angesichts der Verlesung der Urkunde von 1813 durch den Bürgermeister im Angesicht der Brautleute Janna Maria Catharina Clothmann und Henrich Gottfried Fischer, der Eltern der Brautleute und der Zeugen zu dieser Fehlbeurkundung kommen konnte, bleibt unerfindlich. Zumal die zweite Seite der Urkunde mindestens von den Schreibkundigen unterzeichnet wurde, zu denen auch der Brautvater, mein Vorfahre in sechster Generation vor mir zählte. Es bleibt nur die Erklärung, daß die persönlichen Daten später und dann falsch eingesetzt wurden.

Heirat
Details zur Zitierung: 1433
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Feldwert: 1433
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Text:

Kirchenbuch Heeren 1813, ARCHION-Bild 121 in „Trauungen 1810 – 1817“
Abschrift:
„d 20. Junii Henr. Gottfried Fischer Junggeselle aus Heil mit Janna Maria Catharina Clothmann junge Tochter aus Werve“.

Notiz: Kirchenbuch Heeren 1813, ARCHION-Bild 121 in „Trauungen 1810 – 1817“

Kirchenbuch Heeren 1813, ARCHION-Bild 121 in „Trauungen 1810 – 1817“
Abschrift:
„d 20. Junii Henr. Gottfried Fischer Junggeselle aus Heil mit Janna Maria Catharina Clothmann junge Tochter aus Werve“.