Johann Henrich (I.) Leiffermann + Elsaben Münstermann

3 Kinder
Katasterkarte von Werve 1828 (Abzeichnung)
17151808
Geburt: April 1715 32 15 Werve
Tod: 9. April 1808Werve
16831743
Geburt: 1683 Werve, heute Kamen-Heeren?
Tod: Juni 1743Werve, heute Kamen-Heeren
16991733
Geburt: November 1699Werve, heute Kamen-Heeren
Tod: 1733Werve

Tatsachen und Ereignisse

Heirat
Details zur Zitierung: 1507
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Feldwert: 1507
Notiz: Mitte oben
Notiz: A) Die Tatsache der Ehe mit Elsaben Münstermann geht aus deren Todesurkunde hervor. Ferner wird Johann Henrich (I.) Leiffermann in der Taufurkunde seiner Tochter Anna Maria Catharina aus dem Jahre 1733 als "des Münstermans Eydam (Eidam, der Schwiegersohn, KJK)" bezeichnet.

A) Die Tatsache der Ehe mit Elsaben Münstermann geht aus deren Todesurkunde hervor. Ferner wird Johann Henrich (I.) Leiffermann in der Taufurkunde seiner Tochter Anna Maria Catharina aus dem Jahre 1733 als "des Münstermans Eydam (Eidam, der Schwiegersohn, KJK)" bezeichnet.
B) Aus der Geburtsurkunde des Sohnes Diedrich Hermann mit der Taufe am 05.04.1715 könnte man folgern, daß die Ehe vor 1715 geschlossen wurde.
Allerdings:
Die genealogischen Daten um den Sohn Diedrich Hermann Leiffermann werfen Fragen auf. Sollte er beim Tode 1808 wirklich 90 Jahre alt gewesen sein, so fehlt für das Taufjahr 1718 jede Eintragung in das Kirchenbuch. Für 1715 ist unter dem 05. April die Taufe eines "Didrich Herman" vermerkt. Wir kennen das Heiratsdatum der Eltern Johann Henrich (I.) Leiffermann und Elsaben Münstermann nicht. Das Taufdatum der Letztgenannten ist der 22.11.1699, und die Konfirmation der Elsaben Münstermann fand statt Ostern, den 01.04.1714. Sie war damals 14 Jahre alt. Es ist kaum vorstellbar, daß sie noch im Konfirmationsjahr den Johann Henrich (I.) geheiratet hat, um dann im darauffolgenden April 1715 den Sohn Diedrich Hermann zu gebären. Möglicherweise war der Bräutigam bereits vorher verheiratet gewesen. Zudem läßt sich das zweite Kind erst im September 1727 nachweisen, nach einer "kinderlosen" Zeit von 12 Jahren!! Kaum begründbar!
Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, daß das Heerener Kirchenbuch bei den Taufen eine Eintragungslücke von Mitte Juni 1716 bis Ende jenen Jahres und im Sterberegister eine solche für die Jahe 1723 und 1724 aufweist.