<i>Anmerkung: </i>1.) „praemissis praemittendis“ heißt wörtlich: unter Vorausschickung des Vorauszuschickenden und bedeutet hier wohl: nach drei vorher durchgeführten Proklamationen in den Kanzel-Abkündigungen. 2.) Es ist in der Urkunde davon die Rede, die Trauung sei "im Hause" durchgeführt worden, was nicht unüblich war. Da ich aber nicht weiß, ob es sich um das Haus des Bräutigams handelte (was ich annehme), habe ich als Trauort Rhynern eingegeben.
Text:
Kirchenbuch Rhynern 1777; ARCHION-Bild 24 in „Taufen etc.1739 – 1809“ (schlechte Vorlage) Abschrift: „den 11. November ist Joh: Diderich Nölle zu Wambeln des seel: (seligen, KJK) Joh: Nölle nachgelaßener eheliches Sohn mit Maria Catharina (in anderen Dokumenten: Anna Maria, KJK) Hegmann aus Allen des seel. Henr. Schnoring nachgelaßene eheliche Tochter praemissis praemittendis im Hause copuliret“.
Kirchenbuch Rhynern 1777; ARCHION-Bild 24 in „Taufen etc.1739 – 1809“ (schlechte Vorlage) Abschrift: „den 11. November ist Joh: Diderich Nölle zu Wambeln des seel: (seligen, KJK) Joh: Nölle nachgelaßener eheliches Sohn mit Maria Catharina (in anderen Dokumenten: Anna Maria, KJK) Hegmann aus Allen des seel. Henr. Schnoring nachgelaßene eheliche Tochter praemissis praemittendis im Hause copuliret“.
<i>Anmerkung: </i>1.) „praemissis praemittendis“ heißt wörtlich: unter Vorausschickung des Vorauszuschickenden und bedeutet hier wohl: nach drei vorher durchgeführten Proklamationen in den Kanzel-Abkündigungen. 2.) Es ist in der Urkunde davon die Rede, die Trauung sei "im Hause" durchgeführt worden, was nicht unüblich war. Da ich aber nicht weiß, ob es sich um das Haus des Bräutigams handelte (was ich annehme), habe ich als Trauort Rhynern eingegeben.