Susanna Hoffmann geb. N.N., 16251664 (39 Jahre alt)

Name
Susanna /Hoffmann geb. N.N./
Vornamen
Susanna
Nachname
Hoffmann geb. N.N.
Geburt
Heirat
Feldname: Page
Notiz: s. Notizen
Geburt einer Tochter
1655 (30 Jahre alt)
Details zur Zitierung: 0025
Feldname: Page
Feldwert: 0025
Notiz: Das Geburtsdatum ist aus dem Datum der Bestattung errechnet (s.d.). Der Geburtsort ergibt sich aus dem Ehevertrag mit Andres Steckelberg vom 10.10.1672, RChr. S.257 (s.Notizen). Da sie im 70. Lebensjahr stand, es mithin noch nicht vollendet hatte, muß sie im Zeitraum 1655/56 geboren worden sein. Die Überlegungen zum Konfirmationszeitpunkt (s.d.) machen das Jahr 1655 wahrscheinlich.
Text:

den 11. (04.1725, KJK) wurde Anna Maria Schefflerin (2.Ehe, KJK) , Caspar Schefflers hinterlaßene Witwe im 70. Jahre ihres Lebens mit einer Leichenpredigt begraben

Notiz: den 11. (04.1725, KJK) wurde Anna Maria Schefflerin (2.Ehe, KJK) , Caspar Schefflers hinterlaßene Witwe im 70. Jahre ihres Lebens mit einer Leichenpredigt begraben

den 11. (04.1725, KJK) wurde Anna Maria Schefflerin (2.Ehe, KJK) , Caspar Schefflers hinterlaßene Witwe im 70. Jahre ihres Lebens mit einer Leichenpredigt begraben
<i>Bemerkung:
</i>Das Geburtsdatum ist aus dem Datum der Bestattung errechnet (s.d.). Der Geburtsort ergibt sich aus dem Ehevertrag mit Andres Steckelberg vom 10.10.1672, RChr. S.257 (s.Notizen). Da sie im 70. Lebensjahr stand, es mithin noch nicht vollendet hatte, muß sie im Zeitraum 1655/56 geboren worden sein. Die Überlegungen zum Konfirmationszeitpunkt (s.d.) machen das Jahr 1655 wahrscheinlich

Geburt eines Kindes
Bestattung eines Kindes
Details zur Zitierung: 0516
Feldname: Page
Feldwert: 0516
Notiz: Totgeburt 04.11.1658
Text:

Sonntags den 24 November ist M Martin Hoffmanns Kindlein so tod zur welt kommen begraben worden

Geburt eines Sohns
1659 (34 Jahre alt)
Tod
28. November 1664 (39 Jahre alt)
Details zur Zitierung: S. 257
Feldname: Page
Feldwert: S. 257
Notiz: Ehevertrag der Tochter Anna Maria mit Andreas Steckelberg, Ziffer 2
Text:

Quelle: Rammelburger Chronik S.257; Der E h e v e r t r a g für A n d r e a s S t e c k el b e r g und A n n a M a r ia H o f f m a n n:
„Im Namen der allein Heiligen und unzerteilten Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, Gottes des Sohnes und Gottes des heiligen Geistes, Amen.
Kund und zu wissen, daß durch sonderbare Schickung Gottes des Allmächtigen, auch vorher gehabten zeitigen und weisen Rat beiderseits Eltern und Freundschaft zwischen den Erbaren und züchtigen Jungen Gesellen. Mstr. Andreas Steckelberger gewesenen Obermüllers in Wippra seligen hinterlassenen eheleiblichen Sohne als Bräutigam und der Erbarn und Tugendsamen Jungfrau Annen Marien, des Ehrengeachten Mstr. Martin Hoffmanns, Oelmüllers in Elben Eheleibliche älteste Tochter als Braut folgend gestalt verhandelt, Nemlich:
Es ist bei solcher Christlichen Ehesache folgendes verabredet worden, wie es gehalten werden sollte, wenn eines vor den anderen ohne Erben nach Gottes Willen mit Tode abgehen möchte. 1. Es freiet der Bräutigam seiner Liebsten und Braut zu seine ganze Verlassenschaft, wie Er solche von seinen Eltern durch rechtmäßigen Erbfall überkommen dergestalt und also, daß seine liebe Braut ein völliger Erbe aller seiner beweg- und unbeweglichen Güter sein und heißen, und von
allem Anspruch frei stehen sollte, nicht mehr soll sie 30 fl. seinen 3 Muhmen als Mutter Schwestern oder 3 Erben jeder Part 10 fl. zum guten Andenken herauszugeben verbunden sein.
Dagegen zum
2. verspricht der Brautvater Mstr. Martin Hoffmann 300 fl. mitzugeben, als 100 fl., so der Braut an M u t t e r t e i l ausgemacht worden, a l s e r z u r a n d r e n E h e schritt und 200 fl. an ihren Vaterteil, womit er seinem Tochtermann aus gutem Willen an die Hand gehet, damit sie ihren Nutz bei der verwüsteten Mühle und den versetzten Gütern schaffen mügen, dafür aber soll er dem Vater völligen Verzicht tun und die anderen Kinder und Stiefmutter allen Anspruch entnehmen. Sollte nun die Braut ohne Erben abgehen, welches doch der Allerhöchste zu beiden Teilen lange verhüten wolle, so bleiben diese 300 fl. dem Bräutigam Andreas Steckelberger ohne Anspruch und Widerrede zu eigen.
3. Die Hochzeit hat der Brautvater in Elben vor sich allein ausgerichtet und hat der Bräutigam mehr nicht als ein Paar Schweine darzu geben dürfen; dafür überläßt der Bräutigam seinem Schwiegervater das Geschenke zu Entrichtung der Gebühren und Zahlung des Getränks, was aber am dritten Tage gebräuchlichermaßen der Braut geschenkt *) worden, das verbleibt derselben zum Anfange. Was an weißen Geräte, Kleidern und hölzern Hausrate der Brautvater seiner Tochter mitgiebt, deren Stücke absonderliche specification drunten zum Ende folgen wird, gehet an obigen 300 fl. nicht ab, desgleichen was dem Schwiegersohne bereit an Fuhren mit Wagen und Pferden geholfen worden und noch geholfen werden möchte, soll auch nicht gerechnet werden, sondern die bare Mitgift in unzertrennlicher Summa beisammen bleiben. Damit nun solches alles wie oberwehnt, möchte steif und unverbrüchlich gehalten werden, ist dieser Brief ausgefertiget und von beiderseits contrahenten mit eigenhändiger subscription eigenhändig unterschrieben und bekräftiget worden. So geschehen in Elben den 10. Oktober Anno 1672.

Mitgabe: An Kleidern ein Brautkleid, 2 andere gute Kleider, item eine Schaube **). An Betten ein überzogen Bette mit einem Pfüel und Zühe ***) und ein Paar Betttücher, ein Tischtuch und ein Handtuch.

Andreas Steckelberg Martin Hoffman, Ölmüller
Tobias Leidenfrost, Pfarr und Kirchvater, der
in Wippra Brautvater,
und Braunschwenda, Christian Rhenius, Pfarrer
Johannes Schimmelmann, zu Rottelsdorf und
Hans George König, Burgisdorf,
Johann Friedrich Flackig,
Pastor in valle Friedburg,
Johann George Braun
Schuldiener in
Freisten,
Hennig Hoffmann

Nachdem vorgeschriebene pacta dotalia ****) und Eheberedung dem hiesigen Amte die interessenten zur Confirmation behörigermaßen vorgetragen, Als ist auch solche von mir, dieweil auf beschehene Wiederhol- und Verwaltung derselben sowohl der Bräutigam Mstr. Andreas Steckelberg als der Brautvater Mstr. Martin Hoffmann derbei nochmals beständig verblieben und solchen treulich nachzuleben gerichtliche Angelöbnis gethan, auf und angenommen, kraft dieses judicaliter ratificieret auch zu Urkund dessen mit dem mir anvertrauten Amtsinsiegel bedruckt und mit meiner eigenhändigen Unterschrift vollzogen worden.
Sign. Rammelburg am ---″.

Anmerkungen zu vorstehendem Ehevertrag (KJK):Abschrift aus Dr. Hermann Schotte, Rammelburger Chronik, Halle a.d.S. 1906, 2. Aufl. Nordhausen-Salza 2006, S. 257f. fl. ist „florenus aureus“, der Gulden. Nach grober Schätzung beträgt, ausgehend vom Basisjahr 1700, die Kaufkraft eines Gulden € 40-50 (Quelle: de.academic.ru).
*) dazu bemerkt Schotte in einer Fußnote: „Dieser Gebrauch ist für unser Amt weder urkundlich noch sonst bezeugt.“
**) Eine Schaube ist ein weiter, faltiger, vorn offener Rock, der im 15. Jahrhundert aufkam, um den darunter getragenen Scheckenrock sichtbar zu machen. Er hielt sich modifiziert über zwei Jahrhunderte. Anfänglich reichte die Schaube des (begüterten) Bürgerstandes bis auf die Knie, bei den höchsten Ständen bis zu den Knöcheln. Eine Photographie ist als Anlage beigefügt.
***) Die Zühe oder Ziehe, die Bettziehe ist ein altertümlicher Ausdruck für einen Bettüberzug.
****) pacta dotalia sind Eheverträge. In der Vorlage heißt es fälschlicher- und merkwürdigerweise „pasta
dotalia“.
Aus Ziffer 2 des Vertrages geht hervor, daß die leibliche Mutter Anna Marias am 10.10.1672 bereits verstorben war, denn sie erhält 100 Gulden aus dem Mutterteil, also dem Erbe der verstorbenen Mutter. Der Vater war zwischenzeitlich
zu 'andren Ehe geschritten'. Die Mutter Susanna starb am 28.11.1664 (0517).

Details zur Zitierung: 0517
Feldname: Page
Feldwert: 0517
Notiz: Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12. 1664

Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12. 1664
Tagesangaben stimmen nicht mit Kalender überein, müssen noch geprüft werden.

Text:

ANNO LXIV (gemeint ist 1664, KJK)

  1. Montags den 28 9bris (November, KJK) starb M. Hoffmanns Martin des Olmüllers Weib Susanna u ward am 2 Xbris (Dezember, KJK) und einer Leichpredigt begraben.
Bestattung
2. Dezember 1664 (4 Tage nach dem Tod)
Details zur Zitierung: 0517
Feldname: Page
Feldwert: 0517
Notiz: Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12.1664

Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12.1664
Tagesangaben stimmen nicht mit Kalender überein, müssen noch geprüft werden.

Text:

ANNO LXIV (gemeint ist 1664, KJK)

  1. Montags den 28 9bris (November, KJK) starb M. Hoffmanns Martin des Olmüllers Weib Susanna u ward am 2 Xbris (Dezember, KJK) und einer Leichpredigt begraben.
Familie mit Martin Hoffmann
Ehemann
sie selbst
Heirat Heirat1650
6 Jahre
Tochter
4 Jahre
Kind
14 Monate
Sohn
Martin Hoffmann + Dorothea Hoffmann geb.N.N.
Ehemann
Partners Partnerin
Heirat Heirat1665
1 Jahr
Stiefsohn
3 Jahre
Stiefsohn
4 Jahre
Stiefsohn
2 Jahre
Stieftochter
2 Jahre
Stieftochter
16731677
Geburt: April 1673 53 28 Elben
Tod: 5. Juni 1677Elben
22 Monate
Stiefsohn
Heirat
Feldname: Page
Notiz: s. Notizen
Tod
Details zur Zitierung: S. 257
Feldname: Page
Feldwert: S. 257
Notiz: Ehevertrag der Tochter Anna Maria mit Andreas Steckelberg, Ziffer 2
Text:

Quelle: Rammelburger Chronik S.257; Der E h e v e r t r a g für A n d r e a s S t e c k el b e r g und A n n a M a r ia H o f f m a n n:
„Im Namen der allein Heiligen und unzerteilten Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, Gottes des Sohnes und Gottes des heiligen Geistes, Amen.
Kund und zu wissen, daß durch sonderbare Schickung Gottes des Allmächtigen, auch vorher gehabten zeitigen und weisen Rat beiderseits Eltern und Freundschaft zwischen den Erbaren und züchtigen Jungen Gesellen. Mstr. Andreas Steckelberger gewesenen Obermüllers in Wippra seligen hinterlassenen eheleiblichen Sohne als Bräutigam und der Erbarn und Tugendsamen Jungfrau Annen Marien, des Ehrengeachten Mstr. Martin Hoffmanns, Oelmüllers in Elben Eheleibliche älteste Tochter als Braut folgend gestalt verhandelt, Nemlich:
Es ist bei solcher Christlichen Ehesache folgendes verabredet worden, wie es gehalten werden sollte, wenn eines vor den anderen ohne Erben nach Gottes Willen mit Tode abgehen möchte. 1. Es freiet der Bräutigam seiner Liebsten und Braut zu seine ganze Verlassenschaft, wie Er solche von seinen Eltern durch rechtmäßigen Erbfall überkommen dergestalt und also, daß seine liebe Braut ein völliger Erbe aller seiner beweg- und unbeweglichen Güter sein und heißen, und von
allem Anspruch frei stehen sollte, nicht mehr soll sie 30 fl. seinen 3 Muhmen als Mutter Schwestern oder 3 Erben jeder Part 10 fl. zum guten Andenken herauszugeben verbunden sein.
Dagegen zum
2. verspricht der Brautvater Mstr. Martin Hoffmann 300 fl. mitzugeben, als 100 fl., so der Braut an M u t t e r t e i l ausgemacht worden, a l s e r z u r a n d r e n E h e schritt und 200 fl. an ihren Vaterteil, womit er seinem Tochtermann aus gutem Willen an die Hand gehet, damit sie ihren Nutz bei der verwüsteten Mühle und den versetzten Gütern schaffen mügen, dafür aber soll er dem Vater völligen Verzicht tun und die anderen Kinder und Stiefmutter allen Anspruch entnehmen. Sollte nun die Braut ohne Erben abgehen, welches doch der Allerhöchste zu beiden Teilen lange verhüten wolle, so bleiben diese 300 fl. dem Bräutigam Andreas Steckelberger ohne Anspruch und Widerrede zu eigen.
3. Die Hochzeit hat der Brautvater in Elben vor sich allein ausgerichtet und hat der Bräutigam mehr nicht als ein Paar Schweine darzu geben dürfen; dafür überläßt der Bräutigam seinem Schwiegervater das Geschenke zu Entrichtung der Gebühren und Zahlung des Getränks, was aber am dritten Tage gebräuchlichermaßen der Braut geschenkt *) worden, das verbleibt derselben zum Anfange. Was an weißen Geräte, Kleidern und hölzern Hausrate der Brautvater seiner Tochter mitgiebt, deren Stücke absonderliche specification drunten zum Ende folgen wird, gehet an obigen 300 fl. nicht ab, desgleichen was dem Schwiegersohne bereit an Fuhren mit Wagen und Pferden geholfen worden und noch geholfen werden möchte, soll auch nicht gerechnet werden, sondern die bare Mitgift in unzertrennlicher Summa beisammen bleiben. Damit nun solches alles wie oberwehnt, möchte steif und unverbrüchlich gehalten werden, ist dieser Brief ausgefertiget und von beiderseits contrahenten mit eigenhändiger subscription eigenhändig unterschrieben und bekräftiget worden. So geschehen in Elben den 10. Oktober Anno 1672.

Mitgabe: An Kleidern ein Brautkleid, 2 andere gute Kleider, item eine Schaube **). An Betten ein überzogen Bette mit einem Pfüel und Zühe ***) und ein Paar Betttücher, ein Tischtuch und ein Handtuch.

Andreas Steckelberg Martin Hoffman, Ölmüller
Tobias Leidenfrost, Pfarr und Kirchvater, der
in Wippra Brautvater,
und Braunschwenda, Christian Rhenius, Pfarrer
Johannes Schimmelmann, zu Rottelsdorf und
Hans George König, Burgisdorf,
Johann Friedrich Flackig,
Pastor in valle Friedburg,
Johann George Braun
Schuldiener in
Freisten,
Hennig Hoffmann

Nachdem vorgeschriebene pacta dotalia ****) und Eheberedung dem hiesigen Amte die interessenten zur Confirmation behörigermaßen vorgetragen, Als ist auch solche von mir, dieweil auf beschehene Wiederhol- und Verwaltung derselben sowohl der Bräutigam Mstr. Andreas Steckelberg als der Brautvater Mstr. Martin Hoffmann derbei nochmals beständig verblieben und solchen treulich nachzuleben gerichtliche Angelöbnis gethan, auf und angenommen, kraft dieses judicaliter ratificieret auch zu Urkund dessen mit dem mir anvertrauten Amtsinsiegel bedruckt und mit meiner eigenhändigen Unterschrift vollzogen worden.
Sign. Rammelburg am ---″.

Anmerkungen zu vorstehendem Ehevertrag (KJK):Abschrift aus Dr. Hermann Schotte, Rammelburger Chronik, Halle a.d.S. 1906, 2. Aufl. Nordhausen-Salza 2006, S. 257f. fl. ist „florenus aureus“, der Gulden. Nach grober Schätzung beträgt, ausgehend vom Basisjahr 1700, die Kaufkraft eines Gulden € 40-50 (Quelle: de.academic.ru).
*) dazu bemerkt Schotte in einer Fußnote: „Dieser Gebrauch ist für unser Amt weder urkundlich noch sonst bezeugt.“
**) Eine Schaube ist ein weiter, faltiger, vorn offener Rock, der im 15. Jahrhundert aufkam, um den darunter getragenen Scheckenrock sichtbar zu machen. Er hielt sich modifiziert über zwei Jahrhunderte. Anfänglich reichte die Schaube des (begüterten) Bürgerstandes bis auf die Knie, bei den höchsten Ständen bis zu den Knöcheln. Eine Photographie ist als Anlage beigefügt.
***) Die Zühe oder Ziehe, die Bettziehe ist ein altertümlicher Ausdruck für einen Bettüberzug.
****) pacta dotalia sind Eheverträge. In der Vorlage heißt es fälschlicher- und merkwürdigerweise „pasta
dotalia“.
Aus Ziffer 2 des Vertrages geht hervor, daß die leibliche Mutter Anna Marias am 10.10.1672 bereits verstorben war, denn sie erhält 100 Gulden aus dem Mutterteil, also dem Erbe der verstorbenen Mutter. Der Vater war zwischenzeitlich
zu 'andren Ehe geschritten'. Die Mutter Susanna starb am 28.11.1664 (0517).

Details zur Zitierung: 0517
Feldname: Page
Feldwert: 0517
Notiz: Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12. 1664

Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12. 1664
Tagesangaben stimmen nicht mit Kalender überein, müssen noch geprüft werden.

Text:

ANNO LXIV (gemeint ist 1664, KJK)

  1. Montags den 28 9bris (November, KJK) starb M. Hoffmanns Martin des Olmüllers Weib Susanna u ward am 2 Xbris (Dezember, KJK) und einer Leichpredigt begraben.
Bestattung
Details zur Zitierung: 0517
Feldname: Page
Feldwert: 0517
Notiz: Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12.1664

Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12.1664
Tagesangaben stimmen nicht mit Kalender überein, müssen noch geprüft werden.

Text:

ANNO LXIV (gemeint ist 1664, KJK)

  1. Montags den 28 9bris (November, KJK) starb M. Hoffmanns Martin des Olmüllers Weib Susanna u ward am 2 Xbris (Dezember, KJK) und einer Leichpredigt begraben.
Heirat

s. Notizen

Tod

Ehevertrag der Tochter Anna Maria mit Andreas Steckelberg, Ziffer 2

Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12. 1664
Tagesangaben stimmen nicht mit Kalender überein, müssen noch geprüft werden.

Bestattung

Tod/ Beerdigung 28.11./ 02.12.1664
Tagesangaben stimmen nicht mit Kalender überein, müssen noch geprüft werden.

Notiz

Susanna muß mindestens noch ein weiteres Kind geboren haben, einen Sohn.
Der Name des Sohnes ('Jüngstes Söhnlein') ist im Sterberegister des Kirchenbuches - 0515 - nicht vermerkt. Auch das Taufregister hilft nicht weiter: es beginnt erst 1716. Aus dem Text im Sterberegister kann man folgende Schlüsse ziehen: Es muß einen oder mehrere ältere Söhne in der ersten Ehe Martin Hoffmanns gegeben haben. Das 'jüngstes Söhnlein' entsprach dem Erkenntnisstand des Pfarrers am Tage der Beerdigung.

Notiz

Die Zuordnung der Tochter Anna Maria Hoffmann zu dieser ersten Ehe Martin Hoffmanns mit Susanna ergibt sich aus dem Ehevertrag Anna Marias und Andreas' Steckelbergs, ohne daß dort der Vorname der zwischenzeitlich verstorbenen Mutter genannt wäre. Die Zuordnung Johanns zu dieser Ehe wird vermutet.

Tod
Bestattung